Hausordnung

Wie verhalte ich mich richtig?

Umgang mit privaten digitalen Endgeräten. Rechtliche Rahmenbedingungen und pädagogische Umsetzung

Digitale Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches sind längst zu einem festen Bestandteil unserer Lebenswelt geworden und gehören auch für Kinder und Familien zum Alltag. Sie prägen Kommunikation und Freizeit, aber zunehmend auch das Lernen und die Gestaltung des Schulalltags. Diese Entwicklungen bieten einerseits Potenziale, indem sie neue Wege zu Wissensbeständen eröffnen oder individualisiertes Lernen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Andererseits zeigen wissenschaftliche Studien und zahlreiche Rückmeldungen aus der Thüringer Lehrer- und Elternschaft, welche Herausforderungen und Gefahren mit der Präsenz privater Endgeräte in der Schule einhergehen. Dazu gehören Gewaltvideos, extremistische Inhalte und Mobbing - verbreitet über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste.

In unseren Schulen geht es um das ungestörte gemeinsame Lernen, die bewusste Pausengestaltung im sozialen Miteinander sowie um Inhalts- und Interaktionsrisiken, die sich mit der unbegleiteten Mediennutzung ergeben. In Umsetzung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags gilt es deshalb, die private Nutzung digitaler Endgeräte während der Unterrichtszeit sowie in den Pausen deutlich zu unterscheiden von der didaktisch eingebetteten Nutzung und der pädagogisch angeleiteten Auseinandersetzung im Unterricht.

Nach § 30 Abs. 3a Satz 1 ThürSchulG ist die Verwendung von digitalen Endgeräten in der Schule für Schülerinnen und Schüler geregelt. 

Die zentralen Regelungen im Thüringer Schulgesetz sind:

  • Zulässige Nutzung: Die Verwendung digitaler Endgeräte in der Schule ist nur erlaubt,
    1. im Unterricht oder bei schulischen Veranstaltungen oder
    2. im Schulgebäude und auf dem Schulgelände,
      soweit dies ausdrücklich durch die Schule oder das pädagogische Personal gestattet wird (§ 30 Abs. 3a Satz 1 ThürSchulG).
  • Unzulässige Nutzung: Bei einer nicht gestatteten Verwendung kann das digitale Endgerät vorübergehend einbehalten werden (§ 30 Abs. 3a Satz 3 ThürSchulG).
  • Störung des Schulbetriebs: Wenn die Nutzung digitaler Endgeräte den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören kann oder tatsächlich stört, dürfen diese Geräte weggenommen und sichergestellt werden (§ 51 Abs. 6 Satz 2 und 3 ThürSchulG).
  • Rückgabe: Über den Zeitpunkt der Rückgabe entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 51 Abs. 6 Satz 3 ThürSchulG).

schulinterner Hygieneplan mit Infektionsschutzkonzept:

https://www.schulportal-thueringen.de/services/resources/download/private/F7FEF48E1FE267835F58A63BF0B054BA/1951527/2023-10-18%20Handreichung_Schule-Hygiene-Infektionsschutz.pdf

 

 

 

1. Höflichkeit  

Ich grüße alle Lehrer und meine Mitschüler freundlich.

Ich sage bitte und danke.

Ich behandle alle höflich und nett.

Ich bin hilfsbereit.

Auf meine Mitschüler nehme ich Rücksicht.

Ich achte die Arbeit anderer Schüler und der Lehrer.

2. Verhalten im Unterricht 

Ich komme pünktlich.

Ich betrete das Schulgebäude bzw. den Klassenraum so pünktlich, damit ich mich in Ruhe auf den Unterricht vorbereiten kann.

Frühdienstkinder gehen gleich in den Hortraum.

Während des Unterrichts verhalte ich mich so, dass ich keinen Mitschüler beim Lernen störe.

Im Unterricht arbeite ich regelmäßig mit und erledige meine Aufgaben sorgfältig und pünktlich.

Ich schone die Bücher und andere Schulmaterialien, da diese nicht mein Eigentum sind.

Ich gehe während der Pause zur Toilette, damit ich später den Unterricht nicht stören muss.

Ich halte meinen Arbeitsplatz sauber.

Ich räume Werkzeuge ordentlich auf.

Ich halte mich an Gesprächsregeln.

Ich arbeite auch ohne den Lehrer leise und konzentriert.

Ich verhalte mich beim Stundenwechsel ruhig, bleibe am Platz und bereite mich auf die nächste Stunde vor.

3. Verhalten in der Pause

Während der Hauspausen halten wir uns in den Klassenräumen auf.

Die Hofpause hat jeder Schüler auf dem Schulhof zu verbringen.

Täglich ist die 3. und 4. Klasse für die Ordnung auf dem Schulhof und im Schulhaus nach einem Plan verantwortlich.

Ich gehe im Treppenhaus immer rechts, damit Hinuntergehende oder Heraufkommende nicht behindert werden.

Während der Unterrichtszeit darf ich das Schulgelände nicht verlassen.

Ich gehe beim ersten Läuten ohne zu rennen zu meinem Klassenraum.

4. Regenpause im Klassenzimmer

Ich bleibe im Klassenzimmer.

Die Klassentüren bleiben offen.

Ich hole mir ein Spiel oder beschäftige mich leise an meinem Platz.

5. Ordnung im Hause und auf dem Hof 

Ich gehe langsam und leise.

Meine Jacke hänge ich an die Garderobe.

Die Toilette ist kein Spielplatz und ich hinterlasse sie sauber.

Jeder ist für die Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände selbst verantwortlich.

Ich bringe meinen Abfall in die richtigen Behälter. Wenn ich Abfall sehe, der der nicht von mir stammt, hebe ich ihn auf und entsorge ihn.

Ich sorge dafür, dass alle Pflanzen, Bäume und Sträucher auf dem Schulgelände in Ruhe wachsen können.

Bevor ich den Raum wechsle oder nach Hause gehe, verlasse ich meinen Platz ordentlich!

An der Bushaltestelle verhalte ich mich anständig.

Wertsachen gehören grundsätzlich nicht in die Schule!